Auftragsverarbeitungs-Vertrag (DPA) nach Art. 28 DSGVO
Version 1.0 — Stand: Juni 2026.
Zwischen dem Kunden („Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO) und Mietspace („Auftragsverarbeiter") wird durch die Registrierung bei Mietspace und die Nutzung der Plattform ergänzend zu den SaaS-AGB der folgende Auftragsverarbeitungs-Vertrag geschlossen.
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung der Mietspace-Plattform zur Abwicklung von Geräte- bzw. Objekt-Vermietungen, im Rahmen derer der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten der durch den Verantwortlichen verwalteten Endkunden (Mieter) verarbeitet.
- Die Vertragsdauer entspricht der Laufzeit des SaaS-Hauptvertrags. Nach Vertragsende gelten die Regelungen aus § 11.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung — insbesondere Buchungs- und Vertrags-Workflow, Mail-Versand an Endkunden über das Mailcow-System des Anbieters, Aufbewahrung digitaler Übergabe-Protokolle sowie die DSGVO-konforme Erfassung von Ausweis-Daten bei Vertragsabschluss. Eine Abwicklung der Mietentgelte zwischen dem Verantwortlichen und dessen Endkunden über die Plattform findet nicht statt; die Zahlungsabwicklung über Stripe betrifft ausschließlich das SaaS-Abonnement des Verantwortlichen gegenüber dem Auftragsverarbeiter.
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
- Stammdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Geburtsdatum) der Endkunden des Verantwortlichen
- Kommunikations-Inhalte (Mail-Texte, Kleinanzeigen-Mails)
- Vertrags- und Buchungsdaten (Geräte, Zeiträume, Preise, Zahlungsstatus)
- Ausweis-Daten bei Vertragsabschluss (verschlüsselt gespeichert; MRZ-Daten + Bild-Daten, Roh-MRZ wird nicht persistiert)
- IP-Adressen, User-Agents und Zeitstempel der Vertrags-Unterzeichnung (zu Nachweiszwecken)
- Audit-Log-Einträge zu administrativen Aktionen
§ 4 Kategorien betroffener Personen
- Endkunden (Mieter) des Verantwortlichen
- Mitarbeiter des Verantwortlichen mit Plattform-Zugang
- Geschäftspartner aus eingehender Mail-Kommunikation (Kleinanzeigen-Bridge)
§ 5 Pflichten des Verantwortlichen
- Rechtmäßige Erhebung und Übermittlung der Daten an den Auftragsverarbeiter.
- Bereitstellung der nach Art. 13 / 14 DSGVO erforderlichen Information an die Betroffenen.
- Erteilung schriftlicher Weisungen, falls Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag erforderlich sind.
- Information des Auftragsverarbeiters über Datenpannen, die im Verantwortungsbereich des Kunden auftreten.
§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierter Weisung des Verantwortlichen.
- Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Umsetzung der unter Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Unterstützung des Verantwortlichen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit). Die Plattform stellt unter
/einstellungen/accounteinen JSON-Export aller Tenant-Daten zur Verfügung (Art. 20 DSGVO). - Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden an den Verantwortlichen über die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrags (siehe § 11).
§ 7 Sub-Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter setzt die in der aktuellen Sub-Auftragsverarbeiter-Liste aufgeführten Dienstleister ein. Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz dieser Sub-Auftragsverarbeiter mit Vertragsabschluss zu. Bei Aufnahme oder Wechsel eines Sub-Auftragsverarbeiters wird der Verantwortliche mindestens 14 Tage vorher informiert und hat das Recht, dem Wechsel aus wichtigem Grund zu widersprechen.
§ 8 Rechte der Betroffenen
Wendet sich eine betroffene Person an den Auftragsverarbeiter mit einem Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungs-Verlangen, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den zuständigen Verantwortlichen weiter.
§ 9 Datenpannen-Meldung
- Erkennt der Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden.
- Die Meldung enthält Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, Anzahl der Betroffenen, mögliche Folgen und ergriffene Gegenmaßnahmen.
§ 10 Kontroll- und Auskunftsrechte
Der Verantwortliche kann sich auf eigene Kosten von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen (Audit). Vor einer Vor-Ort-Prüfung ist eine Frist von 30 Tagen einzuhalten. Stattdessen können aktuelle Zertifizierungen oder Audit-Berichte des Auftragsverarbeiters oder seiner Sub-Auftragsverarbeiter (z. B. Hetzner ISO 27001) anerkannt werden.
§ 11 Beendigung
- Bei Beendigung des Hauptvertrags werden alle Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Kalendertagen entweder unwiderruflich gelöscht oder auf Wunsch übergeben (per JSON-Datenexport via Konto-Seite).
- Audit-Logs werden für die gesetzlich erforderliche Aufbewahrungsfrist (regelmäßig 3 Jahre gem. § 195 BGB) anonymisiert weitergeführt.
- Backups löschen sich automatisch nach der Backup-Retention von max. 30 Tagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Vertraulichkeit
- Zugangskontrolle: Better-Auth mit E-Mail-Verifizierung erzwungen, Brute-Force-Schutz im Rate-Limiter
- Zugriffskontrolle: Multi-Tenant-Isolation auf Datenbank-Ebene; jede Query mit
tenantId-Filter - Verschlüsselung: Transport (TLS 1.2+), Ruhe (AES-256-GCM für Ausweis-Bilder und Vertrags-PDFs)
- Pseudonymisierung: keine Klartext-MRZ-Speicherung; Audit-Log mit Redaktion sensitiver Felder
Integrität
- Eingabekontrolle: Audit-Log für alle administrativen Aktionen mit Actor, Zeitstempel, IP, User-Agent
- Datenträgerkontrolle: Object-Storage mit Versionierung und Lifecycle-Policies
- HTML-Escape und Header-Injection-Schutz auf alle Mail-Versendungen
Verfügbarkeit
- Daily Postgres-Backup mit 30 Tage Retention
- Object-Storage-Versioning, Wiederherstellung gelöschter Dateien innerhalb von 90 Tagen
- Container-Health-Check mit Auto-Rollback bei fehlerhaftem Deploy
- Vierteljährlicher Restore-Drill mit dokumentiertem Drill-Log
Auftragskontrolle
- Schriftliche Weisungen über das Support-Postfach des Anbieters
- Sub-Auftragsverarbeiter-Liste versioniert öffentlich zugänglich
- Mitarbeiter auf Vertraulichkeit verpflichtet
Hinweis: Dieses DPA-Muster ist eine erste Vorlage für die Closed-Beta-Phase. Vor produktivem Einsatz wird die Endprüfung durch eine Datenschutz-Fachkanzlei dringend empfohlen.